Barrierefreiheit

  • Unser TraumHaus ist auf unterschiedlichste Bedürfnisse unserer Gäste zugeschnitten.

  • In 4 unserer Familienzimmer haben wir jeweils ein festes Pflegebett integriert.

  • Je nach Bedarf können die Betten im Doppelzimmer zusammen- oder auseinander geschoben werden.

  • Unser besonderes Farbkonzept hilft Gästen, sich im Haus, auf den Fluren und in den Zimmern besser zu orientieren.

  • Alle Kleiderschränke ermöglichen mittels Schiebetüren und herausziehbaren Kleiderstangen kleineren Menschen oder Rollstuhlfahrern einen leichten Zugang.

  • Eine Notklingel befindet sich im Badezimmer.

Unser TraumHaus wurde vom TMB für barrierefreies Reisen persönlich geprüft (nähere Infos dazu hier)

Variables Bettensystem

Bei Bedarf können Betten in den Doppelzimmern auseinander geschoben werden.

Einzelbetten

So ergeben sich Links- oder Rechts-Bett-Einstiegsmöglichkeiten und ein größerer Bewegungsradius.

Sicherung der Betten

Eine 2-fach-Arretierung sichert die Betten-Position.

Aufrüstbare Pflegebetten

Komfortbettsystem – individuell anpassbar und komfortabel.

Bettsystem

Einfache Bedien-Automatik, stufenlos motorisch höhenverstellbar

Komfort-Pflegebetten

... erleichtern pflegerisches Arbeiten.

Notklingel im Badezimmer

sichert Hilfe im Ernstfall.

Orientierung im TraumHaus

Farb-Orientierungs-System

Farbschemata

Verschiedene Zimmer- und Flurfarben

Barrierefreiheit

Kleiderschränke mit Schiebetüren und herausziehbare Kleiderstangen.

Hilfsbedürftigkeit

Hilfsbedürftigkeit

Das barrierefreie TraumHaus (INTAWO gGmbH) im ElsterPark ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie richtet sich mit Angeboten vor allem an Familien oder Reisegruppen, ältere Gäste, Menschen mit Behinderung oder auch sozial benachteiligte Menschen, mit kleinem oder mittleren Einkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten diese Personen als "hilfsbedürftig" und können so begünstigte Angebote im ElsterPark wahrnehmen.

Für die Anerkennung der "Hilfsbedürftigkeit" müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, um begünstigte Preise zu buchen. Je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen, gibt es darüber hinaus gegebenenfalls auch öffentliche Zuschüsse für Ihren Urlaub. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, beim Finanzamt nachzuweisen, dass Sie zu diesen Begünstigungen berechtigt sind. Zu Ihrer Orientierung hier einige Voraussetzungen für die Anerkennung von Hilfsbedürftigkeit:

Begünstigten-Preise:
Wer gilt als "hilfsbedürftig"?

Altersbedingte Hilfsbedürftigkeit

Persönliche Hilfsbedürftigkeit, wegen des körperlichen Zustandes, kann ohne Nachprüfung bei Personen angenommen werden, die das 75. Lebensjahr vollendet haben. (Legen Sie uns bitte als Nachweis Ihren Personalausweis vor.)

Körperlich hilfsbedürftig

Körperschaften, die mildtätige Zwecke verfolgen, müssen nachweisen, dass sie tatsächlich mildtätig handeln. Sie müssen dazu grundsätzlich Einzelnachweise zu den hilfsbedürftigen Personen vorlegen.

Auszug § 53 AO (Mildtätige Zwecke): „Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn Ihre Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die Infolge ihres körperlichen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind“

Als Nachweise gelten:

  • Mitteilungen der Pflegeversicherung zur Pflegestufe der hilfsbedürftigen Personen

  • Auszüge aus Gutachten

  • Bestätigung eines Arztes

  • Abrechnungsunterlagen der Kranken- oder Pflegeversicherung

  • Behindertenausweis des Versorgungsamtes

Wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit

Wirtschaftlich hilfsbedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

Wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit wird als nachgewiesen angesehen bei Empfänger von Leistungen nach:

  • SGB II und XII

  • WohngeldG

  • § 27a BundesversorgG

  • § 6a BundeskindergeldG

Als Nachweis dient der jeweilige Leistungsbescheid.

Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Dabei darf das Vermögen die Grenze von 15.500 € pro mitreisendem Familienmitglied nicht überschreiten.

Unterstützende Angebote
für Gäste im ElsterPark

Hilfsmittel & Pflegeassistenz

Auf Wunsch stellen wir verschiedene Hilfsmittel für Ihren Aufenthalt im TraumHaus bereit.

Hilfsmittel 


Für notwendige Betreuung und Pflege während Ihres Aufenthalts sprechen Sie uns gern an und füllen Sie unseren Fragebogen aus.

Fragebogen

Wir organisieren für Sie Hilfen und Unterstützung, die Sie während Ihres Aufenthaltes benötigen.

Unsere internen und externen Partner sind:

FeD - Familienentlastender Dienst

  • Stundenweise Übernahme und Abrechnung von Betreuungsleistungen (Verhinderungspflege oder privat)
  • Montag bis Freitag
  • mindestens 3 Stunden pro Aufenthalt, maximal 7 Stunden pro Tag – Montag bis Freitag
  • direkt im ElsterPark vor Ort oder in den Räumlichkeiten des FeD
    (ein Angebot der INTAWO gGmbH)

Kontakt:
INTAWO GmbH Familienentlastender Dienst
Rosa-Luxemburg-Str. 40,
04916 Herzberg

03535 / 2473-39 / Fax: 03535 / 247340

Pflegedienst „Albert Schweitzer“

  • Leistungen der Grundkrankenpflege und der Behandlungspflege
  • Der Pflegedienst übernimmt die Pflege direkt in Ihren Räumlichkeiten vor Ort im ElsterPark

Kontakt:
Pflegedienst „Albert Schweitzer“
Clara Zetkin Str. 2,
04916 Herzberg (Elster)

03535 – 406215 / Fax: 03535 – 406216

Ansprechpartner: Schwester Annegret Below

Urlaub mit Dialyse?

Mit unserem zuverlässigen Kooperationspartner Dialysezentrum MVZ DaVita Elsterland bieten wir unseren Gästen während des Aufenthalts im ElsterPark die Möglichkeit der "Gast-Dialyse".
Damit sichern wir besondere Bedürfnisse von ElsterPark-Gästen ab und gewährleisten ihnen einen ruhigen und entspannten Aufenthalt, ohne auf gewohnte Hilfe verzichten zu müssen.

Mehr Infos

Kontakt:
Dialyse-Einrichtung DaVita
Frankfurter Str. 16b,
04916 Herzberg

03535 – 409060 / Fax: 03535 – 409061

Therapie- & Gesundheitszentrum (TGZ)

Die ELSTER WERKE verfügen über ein eigenes Therapie- und Gesundheitszentrum. Therapeuten verschiedener Fachdisziplinen wirken gemeinsam "unter einem Dach". Das Angebot reicht dabei von Logopädie und Ergotherapie über Physiotherapie bis hin zu Sporttherapie mit Reha- & Fitnessbereich im smarTGZ (EGYM).

Kontakt:
Therapie- und Gesundheitszentrum (TGZ)
An den Teichen 16, 
04916 Herzberg (Elster)

03535 / 237-15, Fax: 03535 / 237-19

Barrierefreiheit

Optische Farb-Orientierungshilfen, ein Fahrstuhl, barrierefreie und rollstuhlgerechte Zimmer & Bäder uvm. machen den Aufenthalt im TraumHaus für jeden zu einem möglichst selbstbestimmten, unbeschwerten Urlaub.

Hilfe & Pflege

Hilfe, Hilfsmittel & Pflege können je nach Bedarf individuell hinzugebucht werden. Zum Beispiel Pflegebett im Zimmer, Pflegedienstleistungen, wie Dialyse u. ä.

Wer ist hilfsberdürftig?

Der Grad der Behinderung, das Alter oder auch soziale Benachteiligungen sind unter bestimmten Voraussetzungen Gründe für "Hilfbedürftigkeit" und erlauben das Buchen von begünstigten Angeboten im TraumHaus. (s. hier: Wer gilt als hilfsbedürftig?)

Barrierefreie Anreise

Anfahrt mit dem Zug

Für eine Anreise mit dem Zug zu uns, ist der Bahnhof Herzberg optimal. Kennen Sie schon die Angebote der Deutschen Bahn für Barrierefreies Reisen?

Mehr Infos